Wann bekomme ich Leistungen der Krankenkasse?
Alle Leistungen, die der Sicherung der ambulanten Behandlung dienen oder die notwendig sind, damit sie nicht ins Krankenhaus müssen oder der Krankenhausaufenthalt dadurch verkürzt werden kann, bezahlt ihre Krankenkasse.

Wenn der Hausarzt eine Verordnung ausstellt, werden behandlungspflegerische Leistungen, wie z.B.
- Injektionen
- Medikamentenverabreichung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- usw.
von ihrer Krankenkasse übernommen.
Diese Leistungen werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet.
Allerdings fällt auch hier eine Zuzahlung für den Pflegebedürftigen an, wobei diese auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt ist.

Wenn die Kosten gewisse Belastungsgrenzen übersteigen, kann der Pflegebedürftige, nach Stellen eines Antrags, von weiteren Zuzahlungen befreit werden!

Wir helfen ihnen gern weiter- sprechen sie uns an!!


Wann bekomme ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten muss zuerst ein Antrag auf Einstufung bei der Pflegekasse gestellt werden (diesen Antrag so schnell wie möglich stellen, da Leistungen ab Antragseingang rückwirkend genehmigt werden können). Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung!!
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Pflegebedürftige für mindestens 6 Monate nicht in der Lage ist, Verrichtungen des täglichen Lebens ohne Hilfe zu bewältigen.
Ist diese Voraussetzung erfüllt stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei einem Hausbesuch den Grad der Pflegebedürftigkeit fest.
Auch die behandelnden Ärzte und beteiligten Pflegepersonen sind in die Begutachtung mit einbezogen.
Aufgrund des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse darüber, ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen gewährt werden.
Sind sie mit der Einstufung nicht einverstanden haben sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

Bei Verschlechterung der pflegerischen Situation kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.

Die gewährten Leistungen betragen monatlich:

Pflegestufe Pflegesachleistung Pflegegeld
I 440,-€ 225,-€
II 1040,-€ 430,-€
III 1510,-€ 685,-€


Bei den Leistungen der Häuslichen Pflege unterscheidet man zwei Arten:
- Pflegesachleistungen : werden von professionellen
Pflegekräften erbracht. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Pflegekassen
- Pflegegeld: erhalten Angehörige, die die Pflege selbst übernehmen bzw. sicherstellen. Das Pflegegeld wird ausgezahlt.
Bezieher von Pflegegeld müssen in regelmässigen Abständen einen Pflegeeinsatz nach §37. Abs. 3 SGB XI durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. Die Vergütung wird von der Pflegekasse übernommen.
Wir helfen ihnen gern weiter- sprechen sie uns an


Wann bekomme ich Pflegeleistungen der Sozialhilfe?
Das Sozialhilferecht bietet Leistungen zum Lebensunterhaltt, sowie Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Leistungen werden nur so weit gewährt, als der Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann.
Um festzustellen, ob für Sie ein persönlicher Anspruch besteht, lassen Sie sich von ihrem zuständigen Sozialamt beraten.


Hilfe zum Lebensunterhalt:
- dient zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
- Beeinhaltet sind Leistungen für Ernährung, Kleidung, Körperpflegeartikel, Hausrat, Heizung und persönlichen Bedarf


Hilfe zu Pflege:
- kann erhalten, wer pflegebedürftig ist, dessen Einkommen und Vermögen in gewissen Grenzen liegt und wo die Leistungen der Pflegeversicherung nicht oder nicht in ausreichender Höhe gezahlt werden.





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