ABP Ambulante Betreuung und Pflege in Wunstorf

Unsere Leistungen

  • Behandlungspflege

  • Grundpflege

  • Betreuungsleistungen gemäß § 45 SGB 11

  • Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI

  • Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

  • Hauswirtschaftliche Leistungen

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Was wir für Sie tun können

Behandlungspflege

Zum Beispiel

  • Verabreichung von Medikamenten oder Richten des Wochendosiersets
  • An- oder Ausziehen vom Kompressionsstrümpfen oder Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Verabreichung von subkutanen Injektionen
  • Anlegen von Wundverbänden
  • Infusionstherapie
  • Blasenkatheterisierung
  • Blutdruckkontrolle
  • Blutzuckerkontrolle
  • Klysma, Einläufe
  • Anus-Praeter-Versorgung

Und wir verfügen über eine geprüfte Wundexpertin ICW e.V.

Grundpflege

Zum Beispiel

  • Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
    Haar- und Bartpflege
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Inkontinenzversorgung
  • Hilfe beim Aufsuchen- und Verlassen des Bettes
  • Begleitung bei Aktivitäten (Arztbesuche, Behördengänge...)

Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen 

Betreuungsleistungen bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI z. B. Betreuung und Beaufsichtigung von Menschen mit Demenz.

Beratungsbesuche gemäß  § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet bei Pflegegrad 2 + 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 + 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der Pflege, der Hilfestellung und der pflegerischen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI

Ist eine Pflegeperson an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen- gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr oder bis zu 1612€ die Möglichkeit, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderen gepflegt wird (z.B.  durch einen Pflegedienst).

Hauswirtschaftliche Leistungen

  • Reinigung der Wohnung
  • Versorgung der Wäsche (Bett beziehen, Wäsche waschen, bügeln)
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Versorgung von Pflanzen
  • Müllentsorgung
  • Vorbereiten von Mahlzeiten, Kochen, Spülen

Wir beraten Sie rund um das Thema Betreuung und Pflege gerne telefonisch, vereinbaren Sie einen Termin mit uns zu einem persönlichen Gespräch.

Sie haben andere Fragen oder Wünsche? Rufen Sie uns an. 05031 - 6 76 38